Brandschutzservice & Notfalltraining D. Gleichmann

 



Unsere Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes

Wartung von Rauchwarnmeldern

 

Die Vorschriften zur Rauchwarnmelder Wartung sind in der Rauchwarnmelder DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchwarnmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate. 

Wir  kümmern uns um eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Wartung. Wir fertigen Wartungsprotokolle der betroffenen Geräte an mit Datum der Prüfung, den durchgeführten Maßnahmen (z. B. auch einen Batteriewechsel) und der richtigen Platzierung. 

 

Wir bieten Ihnen daher:

Kosteneffiziente Abrechnung durch Pauschalbeträge
Objektbezogene Abrechnung
Mengenrabatte


Überprüfungen der Melder ist auch unter der Woche Abends und an Samstagen möglich – damit bieten wir eine absolute Flexibilität.


Beratung / Installation von Rauchwarnmeldern

 

Wir bieten Ihnen eine objektbezogene Fachberatung an und zusätzlich auch die Installation von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. Installationen/Einweisungen z. B.: von Rauchwarnmeldern, Funkrauchwarnmeldern, Kohlenmonoxidmeldern, Thermomeldern und Gasmeldern.

Wir verwenden nur von der VdS zertifizierte Geräte wie z.B. von der Firma Hekatron.

 Der Vertrieb erfolgt durch unseren Kooperationspartner Firma Mohr UG / Eriskirch.
 
Rauchmelder retten Leben
 


Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnungen (Teil A, B und C)

  

Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009) dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).

 

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfolgt durch unseren Kooperationspartner

Firma C. Schörkhuber / Kressbronn

Siehe Rubrik "Brandschutzpläne"



Brandschutzbeauftragter


Im Einsatz für den vorbeugenden Brandschutz
 

Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden nicht nur das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten, sehr oft stellen sie aufgrund nicht einhaltbarer Lieferverpflichtungen (Kundenverlust) eine wirtschaftliche Existenzbedrohung dar. Deshalb sind Brandschutzmaßnahmen auch zusätzlich Maßnahmen zur Existenzsicherung eines Unternehmens. Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt den Unternehmer oder Gebäudebetreiber in Sachen des vorbeugender Brandschutz.

Gesetzliche Grundlage(n)

Unter Umständen ist es nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben, einen Verantwortlichen für das Unternehmen zum Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Dieser kann ein eigener Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein. Aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung, gibt es besondere Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen, sowie in der Sonderbauverordnung als Sonderauflage wird dies in der jeweiligen Baugenehmigung geregelt.

 

Weitere Informationen/Quellen finden Sie unter:

Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 10)
DGUV Information 205-203
LBO-BW § 15 - Brandschutz

 

     ASR A2.2 – 7.4 Musterbauordnung

 

Sonderbauordnung der Bundesländer
 

Sie möchten weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes oder einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns unter:

Tel.: 07543-547669 oder per Mail:

                 info@brandschutzservice-gleichmann.de