Brandschutzservice & Notfalltraining D. Gleichmann

 




Brandschutzhelferausbildung / Brandschutzhelferfortbildung nach §10 ArbSchG

In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicher zu stellen. Hierbei sieht das Arbeits-Schutzgesetz (ArbSchG) auch die Vorbereitung für Notfälle wie z.B.: einen Brandfall oder eine Gebäuderäumung vor. Neben der Unterweisung aller Beschäftigten ist insbesondere auch eine besondere Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden für eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten vorgesehen.

Die Ausbildung (nach ASR A2.2) dieser befähigten Brandschutzhelfer übernehmen wir gerne für Sie.
Die Schulung in Theorie und Praxis kann als Seminar bei Ihnen vor Ort (In-House-Lösung) durchgeführt werden. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird bei uns von erfahrenen Ausbilder(n) durchgeführt.

 

Themen zum Lehrgang:

Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

  • Brandursachen/Brandbeispiele
  • Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen
  • Brandgefahren, Brandursachen, Baulicher Brandschutz

 

Betriebliche Brandschutzorganisation 

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 (Teil A-C)
  • Alarmierungswege und Alarmierungsmittel
  • Brandschutzeinrichtungen in Ihrem Betrieb
  • Sicherstellung der Fluchtwege
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

 

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Die verschiedenen Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

 

Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauchgase und Atemgifte 
  • Thermische Gefährdungen
  • Mechanische Gefährdungen

 

Verhalten im Brandfall:

  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
  • Alarmierung Eventuell besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (nach Bedarf)

 

 Praxis - Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen:

  • Löschtaktiken und eigene Grenzen bei der Brandbekämpfung
  • Praktische & Realitätsnahe Übungen mit einem gasbetriebenen Brandsimulator
  • Es stehen Feuerlöscher (Wasserlöscher & CO2-Löscher) zur Übung bereit

 

Vorführungen (Gefahren):

  • Dosenzerknall
  • Fettexplosion

 Dauer ca. 4 Stunden

 

Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen 

Höchstteilnehmerzahl: 15 Personen

  

Brandschutzunterweisung

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Gefahr dar. Es gilt erhöhte Aufmerksamkeit auf die Verantwortung für die Mitarbeiter sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zu
richten. Der Gesetzgeber schreibt entsprechende Maßnahmen gemäß ASR A2.2 zur Verhütung von Bränden vor. Die Prüfung und Schulung muss einmal jährlich erfolgen und entsprechend dokumentiert werden. Bei Brandschutzservice Gleichmann finden Sie einen zuverlässigen Partner rund um die Brandschutzunterweisung.


Unsere Schulungen umfassen die folgenden Ausbildungspunkte:

  • Allgemeine Regeln zum Brandschutz
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Maßnahmen zur Verhütung von Bränden 
  • Anwendung von Feuerlöscheinrichtungen in Ihrem Unternehmen

 Dauer ca. 1,5 Stunden

 

Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen 

Höchstteilnehmerzahl: 15 Personen

 

Brandschutzerziehung

Wir bieten auch ganz spezielle Brandschutzerziehungen in Kindergärten & Schulen an.

 

Es besteht auch die Möglichkeit die Brandschutzhelferausbildung (bzw. Fortbildung) mit der

Evakuierungshelferausbildung (bzw. Fortbildung) zu kombinieren.