Brandschutzservice & Notfalltraining D. Gleichmann

 




Dienstleistungen Erste-Hilfe-Einrichtungen

 

Wir bieten Ihnen eine regelmäßige Überprüfung (+ Materialfüllung bei Bedarf) Ihrer Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B.: Verbandskästen, Pflasterspenderboxen, Augenspülflaschen, Desinfektionsspender, Defibrillatoren uvm.)

 

Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen gewährleistet Ihnen eine betriebsbereites Erste-Hilfe- bzw. Notfallmaterial. Dabei kann vereinbart werden, wie oft im Jahr diese Einrichtungen überprüft werden sollen (mindestens 1 x Jahr). Bei Defibrillatoren 1 x Monat – mit Protokollierung.

Sie müssen sich um absolut nichts kümmern – wir sind für Sie da!   

  

Auch eine STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) und eine MTK (Messtechnische Kontrolle), nach Medizinprodukte-Bertreiberverordnung, können wir über unseren Kooperationspartner Ärztebedarf Hirsch / Friedrichshafen anbieten. Dies betrifft ganz speziell nur Medizinprodukte.

Was sind sicherheitstechnische Kontrollen?

Bei sicherheitstechnischen Kontrollen müssen medizinische Geräte wie Defibrillatoren, EKG-Geräte und ähnliche Medizinprodukte auf Mängel untersucht werden, um deren technische Unversehrtheit zu gewährleisten. Technische Mängel können dabei verheerende Folgen haben. Patienten sollen bestmöglich geschützt werden, weshalb eine STK auch genau zu protokollieren ist. Das Protokoll muss dabei für mehrere Jahre im Medizinproduktebuch des Betreibers aufbewahrt werden.

Die gesetzlich festgeschriebene Prüfungsfrist von sicherheitstechnischen Kontrollen beträgt 2 Jahre. Falls der Hersteller allerdings eine kürzere Frist vorsieht, kommen diese Angaben zum Tragen.

Was sind messtechnische Kontrollen?

Messtechnische Kontrollen betreffen die Kalibrierung und Eichung medizinischer Messgeräte wie z. B. Blutdruckmessgeräte, Temperaturmessgeräte uvm. Während einer MTK wird überprüft, ob die Messung des Geräts den angegebenen Toleranzwert des Herstellers einhält oder nicht. Laut Gesetzesvorgaben wird bei einer MTK-Kontrolle zusätzlich die elektrische Sicherheit gemäß BGVA 3 mit überprüft.

Sie möchten weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Erste-Hilfe-Einrichtung oder einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns unter:

Tel.: 07543-54766 oder per Mail:

 info@brandschutzservice-gleichmann.de